Kinderrechte-Netzwerk: Neues Staatsbürgerschaftsgesetz
fatal für Kinder und Jugendliche
Sieben Beispiele zeigen praktische Auswirkungen der geplanten Änderungen
„Das Wohl des Kindes ist ein Gesichtspunkt, der vorrangig
zu berücksichtigen ist. Dazu ist Österreich seit der Ratifikation
der UN-Kinderrechtskonvention vor 13 Jahren verpflichtet. Der vorliegende
Entwurf der Bundesregierung für ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz
kennt jedoch kein „Wohl des Kindes“, sondern bringt
für Kinder und Jugendliche in Österreich massive Verschlechterungen.“
lautet die Kritik der „National Coalition – Netzwerk
Kinderrechte“, einem österreichweiten Zusammenschluss
von Kinderrechtsorganisationen im Nichtregierungsbereich.
In einer detaillierten Stellungnahme des Netzwerkes mit sieben konkreten
Beispielen wurden die geplanten Änderungen dahingehend beurteilt,
inwieweit sie die Rechte von Kindern berühren und welche praktischen
Auswirkungen sie auf junge Menschen haben.
„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, also auch
beim vorliegenden Gesetzesentwurf, ist der Staat Österreich
zu einer kindsensiblen, differenzierenden, auf die Bedürfnisse
junger Menschen besonders zugeschnittenen Herangehensweise verpflichtet.
Davon kann bei den geplanten Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes
keine Rede sein. Außerdem kann nach unserer Auffassung Integration
nur als zweiseitiger Prozess verstanden werden, wobei die Staatsbürgerschaft
diesen Prozess begleiten und unterstützen soll.“ so die
Mitgliedsorganisationen des Netzwerkes ablehnend.
Jedes Beispiel veranschaulicht einen Problembereich der geplanten
Änderungen: Drastische Einschränkung bei der vorzeitigen
Einbürgerung von Minderjährigen; Schulerfolg als Kriterium
für Staatsbürgerschaft; Straffälligkeit; Lebensunterhalt
muss hinreichend gesichert sein; Unterbrechung des Aufenthalts;
Versäumnisse der Eltern.
Beispiel III: X kommt im Alter von 8 Jahren
im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich. Sein Vater
ist zu diesem Zeitpunkt bereits seit 5 Jahren als Hilfsarbeiter
am Bau beschäftigt, für die Staatsbürgerschaft fehlte
ihm bisher das notwendige Geld. Nun möchte er, noch bevor der
Sohn volljährig wird, die Staatsbürgerschaft für
die gesamte Familie beantragen.
Bisher: Da der Vater die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt,
wird allen Familienangehörigen die Staatsbürgerschaft
übertragen.
Künftig: Da der Vater vor zwei Jahren Notstandshilfe
bezogen hat, wird der Antrag abgelehnt. Der Sohn wird in der Folge
von seinem Heimatland zum Präsenzdienst eingezogen.
Beispiel V: A ist im Alter von 13 Jahren
nach Österreich gekommen. Nachdem er die Matura erfolgreich
bestanden hat, beginnt er ein Studium, das dritte Studienjahr verbringt
er in London. Nach Beendigung des Studiums findet er sofort eine
Arbeitsstelle und beantragt sogleich die österreichische Staatsbürgerschaft.
Bisher: Kein Hindernis steht der Erteilung der Staatsbürgerschaft
im Wege.
Künftig: Aufgrund der Unterbrechung des Aufenthalts
vor zwei Jahren beginnt die Wartezeit neu zu laufen. A muss nun
mindestens weitere 8 Jahre warten.
Mitgliedsorganisationen der National Coalition sind die Österreichische
Bundesjugendvertretung, die Österreichische Kinderfreunde /
Rote Falken, das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte,
das Kinderbüro Graz, SOS-Kinderdorf Österreich, die Katholische
Jungschar Österreichs, das Österreichisches Komitee für
UNICEF, alle Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder, Pro
Juventute, Akzente Salzburg, die Pfadfinder und Pfadfinderinnen
Osterreich, das Kuratorium Kinderstimme und die Asylkoordination
Österreich.
Rückfragehinweis:
Mag. Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez - Katholische Jungschar
Österreichs
elisabeth.schaffelhofer@kath.jungschar.at
Stellungnahme als
pdf

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