In der Studie wurde unter Zuhilfenahme
unterschiedlicher Methoden eine umfassende Situationsbeschreibung
von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF)
in Österreich gegeben. Danach wurden aus den erhobenen
Fakten Forderungen abgeleitet und Modelle entwickelt, die
eine Verbesserung der Situation von UMF zum Ziel haben.
1997 kamen ungefähr 400 (UMF) neu in Österreich
an. Der Großteil der Jugendlichen (93%) war männlichen
Geschlechts. Die Hauptherkunftsländer waren Jugoslawien
(Kosovo) mit 31 % und Afghanistan mit 11 %. Das durchschnittliche
Alter der Antragsteller war zum Zeitpunkt der Antragstellung
17,2 Jahre.
Drei Hauptfragestellungen wurden in der Studie bearbeitet.
Zunächst ging es darum, die psychische Situation der
ankommenden Jugendlichen zu betrachtet, in einem zweiten Punkt
wurde die Betreuungssituation reflektiert und an dritter Stelle
stand die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die zentralen Ergebnisse der Studie
Psychische Belastungen: sowohl durch die Erlebnisse im Herkunftsland
als auch durch die Flucht sind die Jugendlichen enormen psychischen
Belastungen ausgesetzt. Bei ihrer Ankunft in Österreich
finden sie aber nicht jene Situation vor, die für eine
erfolgreich Bewältigung der oft traumatischen Erlebnisse,
notwendig wäre. Im Gegenteil, es kommt ein Fülle
von zusätzlichen, oft vermeidbaren, Belastungsmomenten
auf die Minderjährigen zu. Die fehlende Aufenthaltssicherheit,
die Anforderungen die aus dem Asylverfahren resultieren, die
Belastungen aufgrund der Verständigungsprobleme und die
fehlende Strukturierungsmöglichkeit des Tagesablaufes
sind einige zentrale Belastungsmomente. Diese Tatsache sollte
bei der künftigen Planung von Betreuungs- und Unterbringungseinrichtungen
berücksichtigt werden.
Betreuung: In einem weiteren Schwerpunkt wird ein Überblick
über die gegenwärtige Betreuungssituation von UMF
gegeben. Hier zeigt sich, daß massive Defizit in fast
allen Lebensbereichen ausfindig gemacht werden können.
Als ein Hauptgrund für diese Mängel kann die ungeklärte
Kompetenzfrage zwischen dem Bund und den Ländern aber
auch zwischen den Bundesländern selbst angesehen werden.
Auf der Strecke bleiben im Zuständigkeitsstreit die Kinder
und Jugendlichen. Aufgrund der ungeklärten Zuständigkeiten
bleibt ihnen häufig jegliche Unterstützung verwehrt.
Die Studie weist darauf hin, daß der Jugendwohlfahrtsträger
die einzige für die Unterbringung von UMF kompetente
Behörde ist. Eine dauerhafte und befriedigende Lösung
kann nur in jener Form passieren, daß die betroffenen
Bundesländer in Zukunft annähernd gleiche Standards
anbieten.
Im folgenden Abschnitt kommt die derzeitige Unterbringungssituation
österreichweit und in einzelnen Bundesländern zur
Sprachen. Ausgewählte Unterbringungsmöglichkeiten
für UMF werden vorgestellt. Es zeigt sich, daß
die Einrichtungen, oft trotz großem Engagement der Mitarbeiter,
massive Schwierigkeiten haben mehr als die Minimalbetreuung
für UMF bereitzustellen. Schon die Vermittlung von Deutschkursen
oder Straßenbahnfahrten können unlösbare Probleme
darstellen. Während die Versorgung mit entsprechenden
Nahrungsmittel als relativ unproblematisch erlebt wird, bestehen
in vielen anderen Bereichen massive Defizite: fehlende Möglichkeiten
zum Spracherwerb, Berücksichtigung seiner besonderen
psychischen Streßsituation, kind- und jugendgerechte
Umgebung und Unterbringung sowie Betreuung durch eine ständige
Bezugsperson. In diesem Bereich wäre intensive Bildungsarbeit
notwendig. Der Vorschlag eines Modells für die Unterbringung
von UMF, deren zentrale Forderung in der Errichtung von Clearingstellen
beruht, rundet diesen Abschnitt ab.
Rechtliche Situation: Der Ablauf des Asylverfahrens gleicht
einem Hindernislauf. Zunächst zeigt sich, daß es
für Flüchtlinge bereits schwierig ist, einen Asylantrag
einbringen. Die Einvernahmesituation selbst ist für UMF
im besonderen Ausmaß belastend. Die Jugendlichen und
Kinder befinden sich oft noch in einem Schockzustand, wenn
sie am Bundesasylamt vorsprechen. In Extremfällen erfolgt
die Einvernahme noch am Tag der Ankunft in Österreich.
Ebenso sind die Referenten am Bundesasylamt nicht für
die Arbeit mit Minderjährigen ausgebildet. Die Asylanerkennungsquote
ist entsprechend gering. Nur zwei von 179 analysierten Bescheiden
wiesen in der ersten Instanz einen positiven Ausgang des Asylverfahrens
aus. Ebenfalls stellen sich die im Asylgesetz 1997 eingeführten
§§ 4, 5, und 6 als höchst problematisch heraus.
Die zweitägige Berufungsfrist führt häufig
dazu, daß von den gesetzlichen Vertretern Fristen nicht
wahrgenommen werden. Die Qualität der gesetzlichen Vertretung
im Asylverfahren durch das Amt für Jugend und Familie
ist breiten Schwankungen unterworfen. Um eine bessere Begleitung
sicherzustellen müssen in diesem Bereich zusätzliche
personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt
werden. Das fremdenpolizeiliche Verfahren stellt den zweiten
Schwerpunkt in der rechtlichen Betrachtung dar. Besorgniserregend
ist vor allem der extreme Anstieg der Schubhaftverhängungen
bei Minderjährigen. Bei der Abschiebung und Zurückschiebung
wird keine Rücksicht darauf genommen was mit dem Minderjährigen
im Drittland oder Herkunftsland weiter passiert.

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