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Arbeitsgruppe UMF
Menschenrechte für Kinderflüchtlinge noch immer nicht garantiert!
Eine Information der KINDERSTIMME - Kuratorium für ein kinderfreundliches Österreich
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Die KINDERSTIMME - Kuratorium für ein kinderfreundliches Österreich - führt in den Monaten März und April 1998 eine Aktion zur Information und öffentlichen Meinungsbildung über die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Österreich durch.

Die bereits angelaufene Aktion findet in Form eines "Beipacks" zu verschiedenen Kultur- und Bildungsveranstaltungen, Konzerten und Theateraufführungen statt. Durch eine ganz kurze Lesung jeweils einer von 10 vorbereiteten exemplarischen Geschichten anonymisierter jugendlicher Flüchtlinge wird auf das Schicksal dieser jungen Menschen hingewiesen.Zur ausführlichen Information über unzureichende Regelungen, Mängel der Unterbringung, Ratlosigkeit und Überforderung, aber auch Willkür der Behörden sowie notwendige Verbesserungen werden Folder (s. obiger Text) aufgelegt.

Schon beim Start der Aktion sind erfreuliches Interesse und Bereitschaft der Kulturschaffenden zur Beteiligung zu verzeichnen. Die Aktion schließt an vorangegangene Kampagnen und Forderungen einschlägiger privater Hilfsorganisationen an und zielt auf baldige gesetzliche Adaptierungen und Betreuungsformen, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen angemessenen Schutz und Hilfe gewähren: die Errichtung von Clearingstellen und die rasche bundesweite Umsetzung vorhandener Betreuungskonzepte entsprechend den Standards der Jugendwohlfahrt. Ein erster Schritt in dieser Richtung konnte vor wenigen Wochen in Form einer endlich getroffenen Grundsatzentscheidung der Länder zur Beteiligung an den notwendigen Leistungen erreicht werden.

Die KINDERSTIMME ist überzeugt, daß Aufklärung den Reformprozeß weiter in Gang bringt und fremdenängstlichen Widerständen entgegenwirken kann.

Eine Information der KINDERSTIMME - Kuratorium für ein kinderfreundliches Österreich
Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten. Sie haben Anspruch auf Achtung ihrer Menschenrechte. Die "Konvention über die Rechte des Kindes" (1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet) geht von einem umfassenden Menschenrechtsbegriff aus, der Kindern und Jugendlichen Mitgestaltungsrechte ebenso einräumt, wie Ansprüche auf besonderen Schutz und Versorgung entsprechend ihrer altersbedingten Verletzlichkeit und in Notsituationen. Wenn Eltern aus welchen Gründen auch immer ihre Verantwortung nicht wahrnehmen können, hat der Staat die notwendige Fürsorge für diese Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Ausdrücklich weist die Kinderrechtskonvention (KRK) auch auf die besondere Beistandsverpflichtung des Staates gegenüber Flüchtlingskindern hin. Alle gesetzlichen Maßnahmen und behördlichen Verfügungen sind vorrangig an den Interessen der Kinder, ihren Bedürfnissen und ihrem Wohlergehen auszurichten, um zusätzliches Leiden zu verhindern, ohne jegliche Diskriminierung und mit Berücksichtigung ihrer kulturellen Herkunft.

In Österreich ist die KRK zwar 1992 formell in Kraft getreten. Sie gilt jedoch nur als einfaches Gesetz unter vielen, sie steht nicht im Verfassungsrang und bietet daher keinen Grundrechtsschutz für Kinder und Jugendliche. 1998 legte das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte einen Entwurf für eine verfassungsrechtliche Umsetzung der Konvention in Österreich vor, diese verfassungsrechtliche Verankerung steht jedoch bis heute aus!



Rund 1 Million Kinder sind weltweit alleine auf der Flucht, ohne Eltern oder sonstige Bezugspersonen

800-1000 dieser unbegleiteten Minderjährigen kommen jährlich nach Österreich herein. Wie viele schon an unseren Grenzen zurückgewiesen oder nach kurzer Anhaltung zurückgeschoben werden, ist nicht bekannt. Grenzwache, Fremdenpolizei und Bundesheer verfügen über sie – wie über erwachsene Flüchtlinge – ohne jedes Verfahren im Widerspruch zu den Menschenrechtsgesetzen.


Ihre Fluchtgründe sind überwiegend kriegerische Auseinandersetzungen in den Heimatländern, (in 50% persönliche Verfolgung und Lebensbedrohung entsprechend der GFK, 10% nach Foltererlebnissen), aber auch Trennung von den Eltern durch politische Ereignisse, Verschleppung, Ausbeutung, Missbrauch, Verwundung und fehlende Behandlungsmöglichkeiten, Armut und Chancenlosigkeit auf eine Ausbildung, bei ganz wenigen ist es der Versuch der Familie nach zu folgen.


Hier eine von vielen Geschichten - zum Beispiel die Geschichte von Pierre:

Pierre ist 17 Jahre alt.
Er kommt aus dem Kongo. Pierres Vater wird politisch verfolgt und fürchtet um den Sohn.
Er schickt ihn auf die Flucht. Pierre landet am Flughafen in Österreich. Nach Transitzone und Verhör durch die Fremdenpolizei wird er in ein Flüchtlingslager gebracht. Dort haust er in einer Baracke, teilt mit sieben Männern das Zimmer. Niemand spricht hier seine Sprache. Im Gedränge der fremden Menschen ist Pierre sehr allein. Er wartet. Aber sein Asylantrag wird abgelehnt. Die Rechtsvertretung vom Jugendamt läßt ihn im Stich. Eine Hilfsorganisation springt ein, beruft und übernimmt Pierre in ihr Notquartier.
Dort wartet er wieder. Er weiß nichts über seine Familie in der fernen Heimat, weiß nicht was aus ihm werden soll. Er kann nichts tun, darf nichts arbeiten, kann keine Schule besuchen. Er sitzt auf seinem Bett, Tag für Tag, ein halbes Jahr.
Dann muß er aus dieser Unterkunft raus, die Bundesbetreuung sei eingestellt, wird ihm mitgeteilt. Wohin er gehen könne, wisse man nicht, aber das sei sein Problem.
Pierre ist nun obdachlos. Es ist Winter. Pierre flüchtet vor der Kälte in ein Lokal. Bei einem Glas Bier kann er bis in die Morgenstunden bleiben.