Die KINDERSTIMME - Kuratorium
für ein kinderfreundliches Österreich - führt
in den Monaten März und April 1998 eine Aktion zur Information
und öffentlichen Meinungsbildung über die Situation
von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in
Österreich durch.
Die bereits angelaufene Aktion findet in Form eines "Beipacks"
zu verschiedenen Kultur- und Bildungsveranstaltungen, Konzerten
und Theateraufführungen statt. Durch eine ganz kurze
Lesung jeweils einer von 10 vorbereiteten exemplarischen Geschichten
anonymisierter jugendlicher Flüchtlinge wird auf das
Schicksal dieser jungen Menschen hingewiesen.Zur ausführlichen
Information über unzureichende Regelungen, Mängel
der Unterbringung, Ratlosigkeit und Überforderung, aber
auch Willkür der Behörden sowie notwendige Verbesserungen
werden Folder (s. obiger Text) aufgelegt.
Schon beim Start der Aktion sind erfreuliches Interesse und
Bereitschaft der Kulturschaffenden zur Beteiligung zu verzeichnen.
Die Aktion schließt an vorangegangene Kampagnen und
Forderungen einschlägiger privater Hilfsorganisationen
an und zielt auf baldige gesetzliche Adaptierungen und Betreuungsformen,
die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen angemessenen
Schutz und Hilfe gewähren: die Errichtung von Clearingstellen
und die rasche bundesweite Umsetzung vorhandener Betreuungskonzepte
entsprechend den Standards der Jugendwohlfahrt. Ein erster
Schritt in dieser Richtung konnte vor wenigen Wochen in Form
einer endlich getroffenen Grundsatzentscheidung der Länder
zur Beteiligung an den notwendigen Leistungen erreicht werden.
Die KINDERSTIMME ist überzeugt, daß Aufklärung
den Reformprozeß weiter in Gang bringt und fremdenängstlichen
Widerständen entgegenwirken kann.
Eine Information der KINDERSTIMME - Kuratorium für ein
kinderfreundliches Österreich
Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten.
Sie haben Anspruch auf Achtung ihrer Menschenrechte. Die "Konvention
über die Rechte des Kindes" (1989 von den Vereinten
Nationen verabschiedet) geht von einem umfassenden Menschenrechtsbegriff
aus, der Kindern und Jugendlichen Mitgestaltungsrechte ebenso
einräumt, wie Ansprüche auf besonderen Schutz und
Versorgung entsprechend ihrer altersbedingten Verletzlichkeit
und in Notsituationen. Wenn Eltern aus welchen Gründen
auch immer ihre Verantwortung nicht wahrnehmen können,
hat der Staat die notwendige Fürsorge für diese
Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Ausdrücklich
weist die Kinderrechtskonvention (KRK) auch auf die besondere
Beistandsverpflichtung des Staates gegenüber Flüchtlingskindern
hin. Alle gesetzlichen Maßnahmen und behördlichen
Verfügungen sind vorrangig an den Interessen der Kinder,
ihren Bedürfnissen und ihrem Wohlergehen auszurichten,
um zusätzliches Leiden zu verhindern, ohne jegliche Diskriminierung
und mit Berücksichtigung ihrer kulturellen Herkunft.
In Österreich ist die KRK zwar 1992 formell in Kraft
getreten. Sie gilt jedoch nur als einfaches Gesetz unter vielen,
sie steht nicht im Verfassungsrang und bietet daher keinen
Grundrechtsschutz für Kinder und Jugendliche. 1998 legte
das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte einen
Entwurf für eine verfassungsrechtliche Umsetzung der
Konvention in Österreich vor, diese verfassungsrechtliche
Verankerung steht jedoch bis heute aus!
Rund 1 Million Kinder sind weltweit alleine auf der Flucht,
ohne Eltern oder sonstige Bezugspersonen
800-1000 dieser unbegleiteten Minderjährigen kommen
jährlich nach Österreich herein. Wie viele schon
an unseren Grenzen zurückgewiesen oder nach kurzer Anhaltung
zurückgeschoben werden, ist nicht bekannt. Grenzwache,
Fremdenpolizei und Bundesheer verfügen über sie
– wie über erwachsene Flüchtlinge –
ohne jedes Verfahren im Widerspruch zu den Menschenrechtsgesetzen.
Ihre Fluchtgründe sind überwiegend kriegerische
Auseinandersetzungen in den Heimatländern, (in 50% persönliche
Verfolgung und Lebensbedrohung entsprechend der GFK, 10% nach
Foltererlebnissen), aber auch Trennung von den Eltern durch
politische Ereignisse, Verschleppung, Ausbeutung, Missbrauch,
Verwundung und fehlende Behandlungsmöglichkeiten, Armut
und Chancenlosigkeit auf eine Ausbildung, bei ganz wenigen
ist es der Versuch der Familie nach zu folgen.
Hier eine von vielen Geschichten - zum Beispiel die Geschichte
von Pierre:
Pierre ist 17 Jahre alt.
Er kommt aus dem Kongo. Pierres Vater wird politisch verfolgt
und fürchtet um den Sohn.
Er schickt ihn auf die Flucht. Pierre landet am Flughafen
in Österreich. Nach Transitzone und Verhör durch
die Fremdenpolizei wird er in ein Flüchtlingslager gebracht.
Dort haust er in einer Baracke, teilt mit sieben Männern
das Zimmer. Niemand spricht hier seine Sprache. Im Gedränge
der fremden Menschen ist Pierre sehr allein. Er wartet. Aber
sein Asylantrag wird abgelehnt. Die Rechtsvertretung vom Jugendamt
läßt ihn im Stich. Eine Hilfsorganisation springt
ein, beruft und übernimmt Pierre in ihr Notquartier.
Dort wartet er wieder. Er weiß nichts über seine
Familie in der fernen Heimat, weiß nicht was aus ihm
werden soll. Er kann nichts tun, darf nichts arbeiten, kann
keine Schule besuchen. Er sitzt auf seinem Bett, Tag für
Tag, ein halbes Jahr.
Dann muß er aus dieser Unterkunft raus, die Bundesbetreuung
sei eingestellt, wird ihm mitgeteilt. Wohin er gehen könne,
wisse man nicht, aber das sei sein Problem.
Pierre ist nun obdachlos. Es ist Winter. Pierre flüchtet
vor der Kälte in ein Lokal. Bei einem Glas Bier kann
er bis in die Morgenstunden bleiben.

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