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Subsidiärer Schutz - Rechtsgrundlagen und Judikatur

Termin: Freitag, 13. April, 09.30 bis 17.00


Seminarbeitrag: 85 Euro

ReferentInnen: Sandra Tatjana Jicha,  Paul Niederschick, Asylgerichtshof

 

Inhalt im Überblick

In den letzten Jahren kommt immer mehr Personen der Status eines/einer „subsidiär Schutzberechtigten“ zu. Dieser hat in den letzten Jahren einige Änderungen vor allem in Bezug auf die damit verbundenen Rechte, aber auch im Hinblick auf die Aberkennungsgründe erfahren.
Dieses Seminar wirft einen Blick auf die dem subsidiären Schutz zugrundeliegenden inhaltlichen Voraussetzungen. Im Zentrum stehen dabei die Bedeutung des Non-Refoulement, aktuelle höchstgerichtliche Judikatur zu Art. 3 EMRK, sowie ein Streifzug durch die aktuelle Judikatur des AsylGH zum Subsidiären Schutz anhand von ausgewählten Ländern und Problemstellungen.

 

Inhalte im Detail

  • Voraussetzungen für die Erteilung des subsidiären Schutzes
  • Aufenthaltsberechtigung, Erteilung an Familienangehörige
  • Verlust des subsidiären Schutzes
  • Rechtliche Grundlagen – AsylG 2005, EMRK, Status-RL
  • Judikatur des EGMR, EUGH sowie der österreichischen Höchstgerichte
  • Ausgewählte Judikatur des AsylGH


Methoden: Vortrag, Diskussion von Fallbeispielen

Ziel: Überblick über die aktuelle Judikatur zum Subsidiären Schutz

Zielgruppe: BeraterInnen von Flüchtlingen

Voraussetzungen: Asyl- und fremdenrechtliche Kenntnisse, Praxis



Ort: asylkoordination österreich, Laudongasse 52/9, 1080 Wien


ANMELDUNG:
Marion Kremla, asylkoordination österreich

tel.  01 53 212 91 - 14
fax  01 53 212 91 - 20
e-mail:  kremla@asyl.at

oder am besten mit diesem Online-Anmeldeformular

Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminarkalender.