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Grundversorgung in Wien und Niederösterreich

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TERMIN
Fr., 3. September 2010, 09.30 - 17.00 Uhr

INHALTE
Eine Warnung vorweg: der Besuch dieses Seminars garantiert nicht, dass nicht in der Praxis dann doch wieder einiges anders ist als eben gelernt. So ist das eben mit der Grundversorgung: die genaue Ausgestaltung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, ein Ermessenspielraum der BehördenmitarbeiterInnen stets vorhanden. Um möglichst punktgenau das zu bringen, worauf man sich dann verlassen kann, werden wir uns auf zwei Bundesländer, nämlich Wien und Niederösterreich beschränken. Die ReferentInnen werden zu jedem Thema die allgemeinen Bestimmungen sowie die praktische Umsetzung in diesen beiden Ländern berichten.

Allgemeines

  • Die Geschichte der heutigen Grundversorgung: von der Bundesbetreuung zur Grundversorgungsvereinbarung und dem GVG-Bund
  • Anspruchsberechtigte und Ausschlussgründe sowie Einschränkungen
  • Bemessung der Anspruchsberechtigung bzw. der „Hilfsbedürftigkeit“
  • Zuständigkeiten und Abläufe ab Asylantragsstellung, Zuweisung in Bundesländer, Quotensystem
  • Verlegungsansuchen innerhalb eines Bundeslandes und länderübergreifend
  • Organisation der Grundversorgung in Wien und Niederösterreich
  • Beauftragung mit der Umsetzung in Wien und Niederösterreich


Die Leistungen im Detail
- jeweils für Wien und Niederösterreich


Welche Rechte / Leistungen gelten für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte bzw. von welchen sind subsidiär Schutzberechtigte ausgeschlossen (z.B. Gemeindewohnungen)? Was kann in der Beratung "trotzdem" angeboten werden?

Besondere Themenschwerpunkte:

  • Krankenversicherung – Leistungen, Ablauf, Einschränkungen in Wien und NÖ
  • Grundversorgung in organisierten Unterkünften:
    - Verpflegung
    - Taschengeld
    - Zusätzliche Angebote
    - Besonderheiten und Einschränkungen
    - Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
  • Grundversorgung für privat Wohnende
    - Mietunterstützung und Lebensunterhalt
    - Auflagen für den Wechsel in eine private Unterkunft
    - Besonderheiten und Einschränkungen
  • Maßnahmen für pflegebedürftige Personen
  • Schulbedarfs- und Fahrtkosten
  • Bekleidungsgled
  • Beratung bzw. mobile Betreuung
    - Aufgaben und Umsetzung
    - Betreuungsschlüsse
  • Rückkehrberatung und freiwillige Rückkehr
  • Regelungen bei rechtskräftig negativem Asylverfahren
  • Übergangsregelungen bezüglich Grundversorgung und Versicherung nach der Anerkennung als Flüchtling
  • Rechtsansprüche und Rechtsmittel

Zielgruppe: BeraterInnen und BetreuerInnen von AsylwerberInnen

Voraussetzungen: Kenntnisse des Ablaufs eines Asylverfahrens

REFERENTINNEN
Sabine Martin, Juristin, Beratungsstelle des Diakonie Flüchtlingsdiensts Wien
Sabine Grabner, Juristin, Leiterin der Mobilen Grundversorgung Niederösterreich, Diakonie Flüchtlingsdienst

SEMINARORT
asylkoordination österreich, Laudongasse 52/9, 1080 Wien

SEMINARBEITRAG
Normalpreis: € 90.-
Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminarkalender.

ANMELDUNG
bei asylkoordination österreich

tel.  01 53 212 91 - 14
fax  01 53 212 91 - 20
e-mail  kremla@asyl.at

oder am besten mit diesem Online-Anmeldeformular