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Bleiberecht
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Seminare Kalender |
Termin
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Di., 9. April 2010, 09.30 - 17.00 Uhr
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Inhalte
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Im März wurde im Parlament ein so genanntes „Bleiberecht“ beschlossen. Anlass war das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, wonach Personen mit schützenswertem Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK) die Möglichkeit haben müssen, einen Antrag auf Aufenthalt zu stellen.
In Beschwerdeverfahren haben Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof eine Reihe von Kriterien festgelegt, die bei Entscheidungen über den weiteren Aufenthalt in Österreich berücksichtigt werden müssen. Diese Kriterien leiten sich aus Entscheidungen der Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte her.
Welche Fragen werden durch die Judikatur des EGMR zum Artikel 8 der Menschenrechtskonvention tatsächlich abgedeckt, wie fanden diese Entscheidungen Eingang in die Entscheidungen der österreichischen Höchstgerichte?
Was sind die mit 1.April in Kraft tretenden Voraussetzungen für eine Niederlassungsbewilligung, was sind die wesentlichen Bestimmungen dieser gesetzlichen Neuerungen?
Inhalte im Detail
09.30 – 12.30 Uhr
• Entscheidungen des EGMR zu Art.8 – Fallkonstellationen, Erwägungen
• Erkenntnisse der österreichischen Höchstgerichte zu Art.8 EMRK
14.00 – 17.00 Uhr
• Prüfung des Schutzes auf Privat- und Familienleben im asyl- und fremdenpolizeilichen Verfahren
• Zielgruppe der Neuregelung zum Bleiberecht
• Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung beschränkt/unbeschränkt
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Referenten
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Peter Chvosta, Richter des AsylGH; Georg Atzwanger, Caritas Wien
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Seminarort
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asylkoordination Österreich
Laudong. 52/9
A-1080 Wien
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Seminarbeitrag
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Normalpreis: € 80.-
Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminarkalender.
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| Anmeldung |
bei asylkoordination Österreich
tel. 01 53 212 91 - 14
fax 01 53 212 91 - 20
e-mail langthaler@asyl.at
oder am besten mit diesem Online-Anmeldeformular
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