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Bleiberecht

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Termin
Di., 9. April 2010, 09.30 - 17.00 Uhr

Inhalte
Im März wurde im Parlament ein so genanntes „Bleiberecht“ beschlossen. Anlass war das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, wonach Personen mit schützenswertem Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK) die Möglichkeit haben müssen, einen Antrag auf Aufenthalt zu stellen.
In Beschwerdeverfahren haben Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof eine Reihe von Kriterien festgelegt, die bei Entscheidungen über den weiteren Aufenthalt in Österreich berücksichtigt werden müssen. Diese Kriterien leiten sich aus Entscheidungen der Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte her.
Welche Fragen werden durch die Judikatur des EGMR zum Artikel 8 der Menschenrechtskonvention tatsächlich abgedeckt, wie fanden diese Entscheidungen Eingang in die Entscheidungen der österreichischen Höchstgerichte?
Was sind die mit 1.April in Kraft tretenden Voraussetzungen für eine Niederlassungsbewilligung, was sind die wesentlichen Bestimmungen dieser gesetzlichen Neuerungen?

Inhalte im Detail

09.30 – 12.30 Uhr
• Entscheidungen des EGMR zu Art.8 – Fallkonstellationen, Erwägungen
• Erkenntnisse der österreichischen Höchstgerichte zu Art.8 EMRK

14.00 – 17.00 Uhr
• Prüfung des Schutzes auf Privat- und Familienleben im asyl- und fremdenpolizeilichen Verfahren
• Zielgruppe der Neuregelung zum Bleiberecht
• Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung beschränkt/unbeschränkt


Referenten
Peter Chvosta, Richter des AsylGH; Georg Atzwanger, Caritas Wien

Seminarort
asylkoordination Österreich
Laudong. 52/9
A-1080 Wien

Seminarbeitrag
Normalpreis: € 80.-
Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminarkalender.

Anmeldung
bei asylkoordination Österreich

tel.  01 53 212 91 - 14
fax  01 53 212 91 - 20
e-mail  langthaler@asyl.at

oder am besten mit diesem Online-Anmeldeformular