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Einführung in das Fremdenrecht

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Termin
Fr., 12. März 2010, 09.30 - 17.00 Uhr
Sa., 13. März 2010, 09.30 - 13.00 Uhr

Inhalte
Dieses Seminar gibt eine Einführung in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz. Das Asylgesetz ist nicht Thema des Seminars, wobei freilich auch AsylwerberInnen von den Bestimmungen des NAG und des FPG betroffen sind: etwa, wenn eine Asylwerberin Angehörige eines Österreichers wird oder über einen Asylwerber ein Rückkehrverbot verhängt wird. Welche neue Perspektiven ergeben sich durch die jüngsten Gesetzesnovellen, die unter dem Stichwort „Bleiberecht“ diskutiert wurden, für LangzeitasylwerberInnen und abgelehnte AsylwerberInnen und subsidiär Schutzberechtigte?

Inhalte im Detail

Einreise, Aufenthalt, Niederlassung:
– Einreisevoraussetzungen, Visa
– Aufenthaltsbewilligungen
– Niederlassungsbewilligungen
– Familienangehörige von ÖsterreicherInnen
– Familienangehörige von EWR-BürgerInnen
– Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen
– Antragstellung und Verlängerung
– Integrationsvereinbarung
– Daueraufenthaltstitel: Voraussetzungen, Rechte
– Zugang zum Arbeitsmarkt mit den besprochenen Aufenthaltstiteln

Aufenthaltsbeendigende Maßnahmen, fremdenpolizeiliche Befugnisse:
– Ausweisung von Fremden mit und ohne Aufenthaltstitel
– Aufenthaltsverfestigung
– Aufenthaltsverbot/Rückkehrverbot: Gründe für die Verhängung, Unzulässigkeit
– Rechtsmittel gegen aufenthaltsbeendigende Verfahren
– Schubhaft: Gründe, Dauer und Rechtsmittel

„Bleiberecht":
– Voraussetzungen für Niederlassungsbewilligung beschränkt / unbeschränkt
– „Altfallregelung“
– Aufenthaltsbewilligung „Besonderer Schutz“
– Patenschaftserklärungen


Voraussetzungen:
Beratungspraxis empfehlenswert, aber nicht Voraussetzung.

Referent
Thomas Neugschwendtner, Rechtsanwalt, Anwaltsbüro Soyer-Embacher

Seminarort
asylkoordination Österreich
Laudong. 52/9
A-1080 Wien

Seminarbeitrag
Normalpreis: € 100.-
Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminarkalender.


Anmeldung
bei asylkoordination Österreich

tel.  01 53 212 91 - 12
fax  01 53 212 91 - 20
e-mail  langthaler@asyl.at

oder am besten mit diesem Online-Anmeldeformular