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Einführung Asyl und Grundversorgung

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Termin
Mo., 22. Februar 2010, 09.30 - 17.00 Uhr
Di., 23. Februar 2010, 09.30 - 17.00 Uhr

Inhalte

Ziel des Seminars ist es, den TeilnehmerInnen Grundkenntnisse über das Asylrecht und das Asylverfahren zu vermitteln.
Den zweite Schwerpunkt bilden die gesetzlichen Grundlagen und die Umsetzung der Grundversorgung. Aufgrund der höchst unterschiedlichen länderspezifischen Regelungen in der österreichischen Grundversorgungsvereinbarung wird es nicht möglich sein, die Situation in allen Bundesländern zu behandeln. Neben dem Schwerpunkt Wien und Niederösterreich werden die ReferentInnen den Bedarf der TeilnehmerInnen nachkommen.
Schließlich soll auch auf sozialrechtliche Ansprüche von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten eingegangen und sozialrechtliche Aspekte innerhalb des Ausländerbeschäftigungsgesetzes im Überblick beleuchtet.


Asylrecht, Montag, 09.30 bis 17.00 Uhr:

Inhalt des asylrechtlichen Teils sind einerseits die völkerrechtlichen Grundlagen und andererseits deren Umsetzung im derzeit gültigen Asylgesetz.
– Flüchtlingsbegriff der GFK, Beendigungs- und Ausschlußgründe, interne Fluchtalternative, subsidiärer Schutz
– Involvierte Behörden und Gerichte
– Grundsätze des Verfahrens
– Verfahrensablauf: Zulassungsverfahren und inhaltliches Verfahren
– Ausweisung und aufenthaltsbeendende Maßnahmen
– Status während des Verfahrens und Status nach Abschluss des Verfahrens  (Aufenthalt, Arbeit…)
– Familienverfahren
– Höchstgerichtliches Verfahren
– Rechte und Pflichten im Verfahren

Grundversorgung, Dienstag, 09.30 bis 13.00 Uhr:

– Grundversorgungsvereinbarung und GVG-Bund: Zuständigkeiten, Abläufe, Zuweisung in
   Bundesländer, Anspruchsberechtigung und Einschränkungen
– Leistungsumfang, Versicherung und Ausstellung von Krankenscheinen, Rechtsschutz
– Das Kriterium der „Hilfsbedürftigkeit“ - Beurteilungskriterien
– Die Rolle der SozialberaterInnen bzw. 'mobilen BetreuerInnen'  im Rahmen der Grundversorgung
– Fallbesprechung und Fragen

Soziale Rechte, Dienstag, 14.30 bis 17.00 Uhr:

Unter anderem werden in diesem Block hauptsächlich Anspruchsberechtigungen und Voraussetzungen, Leistungsumfang und Richtsätze der verschiedenen Beihilfen innerhalb des Sozialrechts besprochen.
– Übergangsregelungen bezüglich Grundversorgung und Versicherung nach der Anerkennung als Flüchtling
– Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
– Sozialhilfe, Wohnbeihilfe (Schwerpunkt Wien)
– Sozialrechtliche Absicherung von subsidiär Schutzberechtigen
– Arbeits und Ausbildung

ReferentInnen
Asylrecht: Christan Schmaus (Integrationshaus, Kanzlei Bürstmayr)
Grundversorgung, soziale Rechte: Kamaran Bause und Sigrid Pogrilz (Asylzentrum Caritas Wien)

Seminarort
asylkoordination Österreich
Laudong. 52/9
A-1080 Wien

Seminarbeitrag
Normalpreis: € 160.-
Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminarkalender.


Anmeldung
bei asylkoordination Österreich

tel.  01 53 212 91 - 12
fax  01 53 212 91 - 20
e-mail  langthaler@asyl.at

oder am besten mit diesem Online-Anmeldeformular